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MFK-Vorbereitung MFK-Vorbereitung

MFK-Vorbereitung

Vermeiden Sie eine erneute Vorführung und zusätzliche Kosten

 

Die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ist vergleichbar mit einem regelmässigen Gesundheitscheck für Ihr Fahrzeug. Diese gesetzliche Verpflichtung darf nicht vernachlässigt werden, da sie bei Missachtung zu Bussgeldern und sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen kann. Der einwandfreie Zustand Ihres Fahrzeugs ist entscheidend für das Erhalten der Prüfplakette.

Bei EUROREPAR Car Service bieten wir Ihnen einen umfassenden MFK-Vorbereitungsservice. Unsere erfahrenen Techniker prüfen alle relevanten Aspekte, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug die Prüfung erfolgreich besteht. Eventuelle Reparaturen können im Vorfeld erkannt und behoben werden, um spätere Unannehmlichkeiten und Kosten zu vermeiden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um etwaige Reparaturen schnell und effizient durchzuführen. Chez EUROREPAR Car Service, nous vous proposons un pré-contrôle technique dans nos ateliers. Chacun des points est examiné par un technicien expérimenté, ce qui permet de cerner les éventuelles réparations à effectuer et ainsi d’éviter les désagréments et le coût d’une contre-visite. Bien entendu, nous sommes à votre disposition pour corriger les anomalies et effectuer rapidement les réparations si nécessaire.

Expertenratgeber EUROREPAR Car Service

  • Sichern Sie sich ab, indem Sie vor der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) einen Technikcheck bei EUROREPAR Car Service durchführen lassen. Wir überprüfen die wesentlichen Sicherheitspunkte, damit Ihr Fahrzeug optimal vorbereitet ist.
     

  • Warten Sie nicht bei drohender erneuter Vorführung. Lassen Sie eventuelle Reparaturen oder Einstellungen zeitnah erledigen. Verpasste MFK-Fristen können unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

  • In der Schweiz regelt Artikel 33 der Verordnung die technische Zulassung von Fahrzeugen (VTS). Informieren Sie sich über die relevanten Vorschriften, um optimal vorbereitet zu sein.

Ihre Fragen

Für Personenwagen und Motorräder entfällt in den ersten 10 Jahren nach der 1. Inverkehrsetzung beim Halterwechsel eine erneute Prüfung. Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, variieren die Regelungen zwischen den Kantonen.

Ein Halterwechsel beeinflusst die Nachprüfungsfrist nicht. Gemäss Artikel 33 der Verordnung über die technische Zulassung von Fahrzeugen (VTS) unterliegt Ihr Fahrzeug nach der Inverkehrsetzung einer periodischen Prüfpflicht. Das Strassenverkehrsamt lädt zur Nachprüfung ein.

Für die meisten Fahrzeugtypen wie Motorräder und PKWs gelten folgende Prüfungsintervalle:

  • Erste Prüfung: 5 Jahre nach der Inverkehrsetzung
  • Zweite Prüfung: 3 Jahre später
  • Danach: alle 2 Jahre
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